Kennzeichnungspflicht von Werbung auf Blogs
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Während der Tage meiner Abwesenheit habe ich nicht nur am Blog gebastelt, sondern mich auch mit dem Thema “Werbung auf dem Blog und deren Kennzeichnungspflicht” auseinander gesetzt und habe diesbezüglich auch den Kontakt zur Landesmedienanstalt des Saarlandes aufgenommen. Diese Institution ließ mir ein Merkblatt zukommen, auf das ich später noch eingehen werde. Zudem fand ich “Das neue Influencer-Gesetz zur Werbekennzeichnung 2021”, aus diesem der nachfolgende Auszug entnommen ist.
“[…]Wir stellen klar: Empfehlungen ohne Gegenleistung sind keine Werbung und solche Postings müssen auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Diese Regel ist einfach zu verstehen, sie ist fair und sie ist ein Gewinn für alle, die bei Instagram, Facebook und Co unterwegs sind.
Influencer und Bloggerinnen bekommen endlich mehr Rechtssicherheit. Nur wenn sie eine Gegenleistung bekommen, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Ansonsten dürfen sie kommunizieren wie jeder andere auch.[…]”
Quelle: https://blog.mynd.com/de/neues-influencer-gesetz-werbekennzeichnung/
Die LMS (Landesmedienanstalt) des Saarlandes informiert wie folgt über das Thema “Werbekennzeichnung bei Online-Medien”.
Alle Angaben beruhen auf der Basis des Medienstaatsvertrags (MStV) und des Telemediengesetzes (TMG). Jedoch gilt hier zu beachten, dass für Video- und Audio-Angebote andere Kennzeichnungsvorgaben als für Bild-/Text-Angebote gelten. Ich möchte an dieser Stelle nur auf den Bereich “Bild-/Text-Angebote” eingehen (§22 Abs. 1 MStV und §6 Abs. 1 Satz 1 TMG).
Eigentlich, wie ich nach dem Studieren des mir übersandten Merkblatts feststellen konnte, ist die Kennzeichnungspflicht von Beiträgen sehr simpel geregelt. Erfahre auf der nächsten Seite, wann Du als BloggerIn einen Beitrag nicht kennzeichnen musst und wann Du ihn kennzeichnen musst.
4 Kommentare
Bernhard
Hoffen wir, dass es in allen anderen Bundesländer ähnlich geregelt ist, liebe Sandra
LG Bernhard
Sandra
@Bernhard:
Lieber Bernhard!
Darum sagte ich ja bzw. schrieb ich, dass dieser Beitrag eine Rechtsberatung in keinster Weise ersetzen kann. Sicherlich gibt es von Bundesland zu Bundesland minimale Unterschiede, aber im Großen und Ganzen wird es wohl ziemlich gleich geregelt sein, würde ich meinen. Natürlich aber muss sich jeder nochmals mit dem Thema auseinandersetzen und sich auch selbst nochmal informieren.
Elke (Mainzauber)
Liebe Sandra,
vielen Dank, dass du das mal ausführlich darstellst. Es nervt mich nämlich seit geraumer Zeit, wenn andere Blogger*innen, anstatt etwas zum Inhalt eines Beitrages zu schreiben, nur noch: “Hach, das ist jetzt aber Werbung. Du traust dich was.” schreiben. Wer dennoch jedes Wirtshausschild, das zufällig auf einem Foto auftaucht, als Werbung kennzeichnen will, mag das auf seinem Blog gern weiterhin tun. Aber lasst mich damit bitte zufrieden. Ich kennzeichne die wenigen Affiliatelinks, die ich ab und zu mal setze, und dass ein von mir selbstgeschriebenes Buch von mir beworben wird, ist ja wohl klar. Ich danke dir für die Mühe, die du dir gemacht hast.
Herzliche Grüße – Elke
Sandra
@Elke (Mainzauber):
Liebe Elke!
Bitte, das habe ich gerne getan. Ich wollte halt etwas zur allgemeinen Aufklärung beitragen und hoffe, dass das ganze Getue um “Werbung” und “Keine Werbung” etwas klarer wurde. Ich musste bei Deinem Kommentar schmunzeln, denn mir erging es auch so. Ich wollte auch endlich mal Ruhe davor, weil es mich auch schon genervt hat. Es hat mich aber auch verunsichert, muss ich zugeben und daher habe ich mich z. T. aufklären lassen bzw. versucht, mich an seriösen Stellen selbst über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren. Mir ist klar geworden, da ich keine Afiliate-Links setze und auch keine Kooperationen sowie ähnliches eingehe, dass ich keinen einzigen Beitrag als Werbung kennzeichnen muss, auch wenn Markennamen darin vorkommen oder bekannte Produkte gezeigt werden. Danach richte ich mich jetzt und gut ist.